Häufig gestellte Fragen


Wer übernimmt die Kosten für die Hebammenbetreuung?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Hebammenbetreuung im Rahmen der Hebammengebührenverordnung. Privatversicherte sollten sich nach Möglichkeit vorher mit ihren Kassen auseinandersetzen, da hier das Kostenübernahmespektrum abweichen kann.

Wann sollte ich mir eine Hebamme suchen?

Durch den anhaltenden Hebammenmangel und die notwendige Vorausplanung, empfiehlt es sich tatsächlich möglichst zeitig, am besten innerhalb der ersten zwölf Wochen, mit der Suche nach einer Hebamme für das Wochenbett zu beginnen. Möchtest du, dass die Hebamme dich schon in der Schwangerschaft mit begleitet, solltest du am besten mit der Feststellung der Schwangerschaft eine Hebamme anfragen. In einem unverbindlichen Erstgespräch können dann alle weiteren Einzelheiten geklärt werden.

Wie oft kann eine Hebamme im Wochenbett zu Besuch kommen?

In den ersten zehn Tagen nach der Geburt des Kindes sind bis zu zwei Betreuungen täglich (auch telefonisch) möglich. Weitere Betreuungen sind mit ärztlichem Attest realisierbar. Danach kann die Hebamme weitere sechzehn Hausbesuche oder telefonische Beratungen bis acht Wochen nach der Geburt durchführen. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum auf mindestens zwölf Wochen. Bei ärztlicher Anordnung (beispielsweise bei schweren Stillstörungen oder verzögerter Rückbildung) kann auch hier die Anzahl der Besuche erhöht werden. Bei Ernährungsproblemen ist eine Beratung durch die Hebamme bis zu neun Monate nach der Geburt und bei Stillproblemen bis zum Abstillen möglich.

Wann sollte ich meine Hebamme nach der Geburt informieren?

Eine zeitnahe Information über die Geburt des Kindes ist für die Planung der Hebamme wichtig. Je nachdem, wann ihr den ersten Besuch der Hebamme wünscht, sollte die Mitteilung schon wenige Stunden nach der Geburt erfolgen.